AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der AI GEN C UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „AI>GEN>C“ genannt) sind nachstehende Bedingungen maßgebend.
1.3 Von unseren AGB abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn sie von AI>GEN>C schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung von AI>GEN>C gilt als Anerkennung dieser AGB.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und sie bereits vorvertraglichen Charakter aufweisen.
1.5 AI>GEN>C wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
1.6 Für Bauleistungen gelten ergänzend die Vorschriften der VOB in der jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung sowie die einschlägigen, neusten – auch empfohlenen – DIN-Vorschriften, Richtlinien und anerkannten Fachregeln der Technik.
2. Vertragsschluss / Vertragsinhalt
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich sowie als Aufforderung an den Auftraggeber zu verstehen, AI>GEN>C ein Kaufangebot zu machen.
2.2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet AI>GEN>C für die Richtigkeit und Eignung dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Nichteignung wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.4 AI>GEN>C ist zu konstruktiven Änderungen und bei Rohstoffmangel zur Verwendung anderer gleichwertiger Materialien berechtigt, beides soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Gewähr für die Beibehaltung z.B. eines bestimmten Farbtones bei Nachlieferung wird nicht übernommen. Handelsübliche Farbtonabweichungen, auch innerhalb einer Lieferung, sind zulässig. Maße, Gewichte, Leistungsangaben sowie etwa beigefügte Abbildungen, Zeichnungen oder Beschreibungen sind nur als annähernd zu betrachten. Unerhebliche Abweichungen hiervon sind gestattet.
3. Beratungs- und Unterstützungsleistung
Soweit AI>GEN>C Beratungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Leistungen und Produkte befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen; sie stellen keine Vereinbarung bezüglich der vertraglichen Beschaffenheit oder einer spezifischen Verwendungseignung dar.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer, die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
4.2 AI>GEN>C ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
4.3 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- und fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von AI>GEN>C sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.4 Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.5 Bei Überschreitung der Zahlungstermine bezogen auf alle Geschäfte zwischen AI>GEN>C und dem Auftraggeber steht ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu. Zudem wird eine Pauschale je Verzugsfall in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) über dem geschuldeten Betrag festgesetzt. Bei allen etwaigen Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Alle Leistungen von AI>GEN>C, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von AI>GEN>C.
4.7 Alle AI>GEN>C erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, Versand- oder Reisekosten), sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
4.8 Für alle Arbeiten von AI>GEN>C, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt AI>GEN>C eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte.
4.9 Sofern keine Festpreisabreden getroffen wurden, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4.10 Gegen die Ansprüche von AI>GEN>C kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbestritten ist oder rechtskräftig tituliert ist. Ferner kann der Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB oder Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die abbedungenen Rechte hat der Auftraggeber nur dann, wenn er Sicherheit in Höhe des Anspruches oder Restanspruches an AI>GEN>C leistet, was durch unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen, als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen, Kreditinstitutes zu erfolgen hat.
5. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung
5.1 Alle Leistungen von AI>GEN>C (Skizzen, Visualisierungen, Freigaben z.B. in Form von PDF-Dateien) sind vom Auftraggeber zu prüfen und binnen vier Werktagen freizugeben.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bilder, Logos usw.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. AI>GEN>C haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
5.3 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers.
5.4 Der Auftraggeber wird AI>GEN>C unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
5.5 Ist die Montage durch AI>GEN>C vorzunehmen, hat der Auftraggeber die Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Montage sicherzustellen: Anfahrtsmöglichkeiten mit LKW einschließlich Anhänger; die Räume müssen beheizt, beleuchtet und besenrein zur Verfügung stehen; Anschlüsse für Elektrowerkzeuge, Strom, Wasser müssen kostenfrei bauseits vorhanden sein; Abfallcontainer mit ausreichendem Fassungsvermögen sind kostenfrei bauseits bereitzustellen; Installations-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gestellung, Auf- und Abbau von Gerüsten hat der Auftraggeber zu übernehmen; Bodenbeläge oder Teppiche sollten verlegt sein und müssen mit einer stabilen, gut begehbaren Folie abgedeckt sein, damit ein Beschmutzen oder Beschädigen derselben während der Montage vermieden wird.
5.6 AI>GEN>C ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
6. Termine / Fristen
6.1 Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Angaben wie „ca.“, „gegen“ usw. bezeichnen keine verbindlichen Fristen, sondern geben nur den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt an.
6.2 AI>GEN>C bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Projektleitung von AI>GEN>C eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat.
6.3 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aufgrund des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AI>GEN>C.
6.4 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen, ausstehende Freigaben) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
7. Transport / Verpackung
7.1 Die (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Gewünschte und von AI>GEN>C für erforderlich gehaltene Verpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Versandgüter des Auftraggebers.
7.2 Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von AI>GEN>C erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von AI>GEN>C genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.
7.3 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist AI>GEN>C berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Transportschäden sind AI>GEN>C unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.
7.4 Der von AI>GEN>C unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.
8. Kündigung / Rücktritt
8.1 Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund erhält AI>GEN>C die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40 % des dafür vereinbarten Preises als ersparte Aufwendungen vereinbart.
8.2 Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen von AI>GEN>C ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird AI>GEN>C nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.3 AI>GEN>C ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum von AI>GEN>C.
9.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Hat der Auftraggeber den Kaufpreis für die gelieferten Waren bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vom Auftraggeber noch nicht vollständig bezahlt, behält sich AI>GEN>C darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor.
9.3 Kommt der Auftraggeber mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat AI>GEN>C das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern AI>GEN>C dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist AI>GEN>C berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
9.5 Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann AI>GEN>C vom Auftraggeber verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und AI>GEN>C alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die AI>GEN>C zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
9.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9.7 Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung, darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
9.8 Stellt der Auftraggeber einen Antrag auf Insolvenz, hat er AI>GEN>C darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von AI>GEN>C hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit AI>GEN>C seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Auftraggeber haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber AI>GEN>C, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten von AI>GEN>C zu erstatten.
9.9 Bei der Verarbeitung der durch AI>GEN>C gelieferten Waren durch den Auftraggeber gilt AI>GEN>C als Hersteller und erwirbt unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt AI>GEN>C unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von AI>GEN>C gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.
9.10 Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von AI>GEN>C gelieferten Waren mit einer Sache des Auftraggebers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber AI>GEN>C Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von AI>GEN>C gelieferten Ware zum Rechnungswert (oder mangels eines solchen zum Verkehrswert) der Hauptsache. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für AI>GEN>C.
9.11 Auf Verlangen von AI>GEN>C hat der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von AI>GEN>C stehenden Waren und über die an AI>GEN>C abgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat der Auftraggeber auf Verlangen von AI>GEN>C die in dessen Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
10. Gewährleistung
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von AI>GEN>C bei Abnahme/Übergabe zu prüfen und Mängel unverzüglich zu beanstanden. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich zu beanstanden. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens sieben Tage nach Veranstaltungsende, Projektabschluss oder Lieferung von AI>GEN>C zugegangen sein.
10.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber AI>GEN>C alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. AI>GEN>C ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für AI>GEN>C mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
10.3 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Auftraggeber nur Minderungsrechte zu.
10.4 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder AI>GEN>C die Feststellung der Mängel erschwert.
10.5 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, insofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
11. Haftung
11.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet AI>GEN>C nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist. AI>GEN>C wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und dem Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von AI>GEN>C für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn AI>GEN>C ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet AI>GEN>C nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. AI>GEN>C haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2 Soweit Schäden durch AI>GEN>C nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 % (höchstens aber 20.000,00 Euro) der vereinbarten Vergütung beschränkt.
11.3 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
11.4 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
12. Schutzrechte
12.1 Alle Leistungen von AI>GEN>C einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von AI>GEN>C und können von AI>GEN>C jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
12.2 Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Preises nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von AI>GEN>C setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von AI>GEN>C dafür in Rechnung gestellten Summe voraus.
12.3 Für die Nutzung einer Leistung von AI>GEN>C, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von AI>GEN>C erforderlich. Dafür stehen AI>GEN>C und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
13. Aufbewahrung von Unterlagen
AI>GEN>C bewahrt auftragsbezogene Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt AI>GEN>C keine Haftung.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von AI>GEN>C, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
15.2 Änderungen und/oder Ergänzungen aller im Rahmen dieser AGB geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis besteht auch für die Aufhebung dieser Klausel.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 2025